
Mit einer Abmahnung vom 03.07.2013 machen die Rechtsanwälte von Fareds urheberrechtliche Ansprüche aufgrund des unerlaubten Uploads des Films „Black and White" geltend. In der Abmahnung wird neben der Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 600 Euro auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.
Sollte der Film "Black and White" nicht durch Sie selbst zum Download bereitgestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden. Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung aus der Abmahnung von Fareds zurückgewiesen werden. Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung gemindert werden.
Handeln Sie nicht unüberlegt und holen Sie in jedem Fall rechtskundigen Rat ein!
Die der Abmahnung von Fareds beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinem Fall unterschreiben ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben. In den meisten Fällen enthalten diese Erklärungen höhere Zahlungsverpflichtungen als notwendig. Zudem würden Sie mit der Abgabe dieser Erklärung die Schuld anerkennen. Wichtig ist daher stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der in der Abmahnung bemessenen Frist. Holen Sie deshalb nach Erhalt einer solchen Abmahnung Rat von einem rechtskundigen Anwalt ein.
Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen halten wir faire Pauschalangebote für Sie bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten. Wir haben bereits sehr viele Mandanten vertreten die eine Abmahnung von Fareds erhalten haben. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.