
Die Anwälte von Waldorf Frommer sprechen Abmahnungen wegen der vermeintlichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmwerken über Tauschbörsen aus. Aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 10.07.2013 vor, in der es um die unerlaubte Verbreitung des Films „Hangover 3“ geht. In der Abmahnung von Waldorf Frommer wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 956,00 Euro gefordert.
Ansprüche aus der Abmahnung von Waldorf Frommer
Sollte der Film "Hangover 3" nicht durch Sie selbst zum Download bereitgestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden. Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden. Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung gemindert werden.
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Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der in der Abmahnung ausgewiesenen Frist. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.
Für die außergerichtliche Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen von Waldorf Frommer halten wir faire Pauschalangebote bereit, um so eine volle Kostentransparenz zu bieten.
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.