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Abmahnung von Waldorf Frommer - Iron Man 3 – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

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Abmahnung von Waldorf Frommer - Iron Man 3 – Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Abmahnung von Waldorf Frommer – Illegales Tauschörsenangebot über Ihren Internetanschluss

 

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen viele Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Konkret heißt es in den Abmahnungen: "illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss".

Mir liegt konkrekt eine Abmahnung vom 13.5.2013 vor, die den Film "Iron Man 3" zum Gegenstand hat und im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen wird.

 

Inhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

 

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Abmahnung wird ausgesprochen, da die Rechtsanwälte Waldorf Frommer davon ausgehen, dass Sie oder eine dritte Person über Ihren Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot gestaltet hat.

Es wird konkret vorgeworfen, den Film "Iron Man 3" innerhalb einer Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten zu haben. Dies ist regelmäßig schon dann der Fall, sofern dieser Film selbst heruntergeladen wird. Gerade durch diesen Download findet im Hintergrund der Tauschbörse ein Upload statt, durch den die Möglichkeit für andere Tauschbörsenuzter geschaffen wird, das Werk ebenfalls herunterzuladen.

 

Ansprüche aus der Abmahnung 

Sollte der Film "Iron Man 3" nicht durch Sie selbst zum Download bereit gestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden.

Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden.

Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung gemindert werden.

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

 

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung würden Sie die Schuld anerkennen.

 

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.


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