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Waldorf Frommer Abmahnung - Comedown Machine, The Strokes

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Waldorf Frommer Abmahnung - Comedown Machine, The Strokes

Mit einer Abmahnung vom 10.4.2013 machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Ansprüche aufgrund des unerlaubten Uploads des Musikalbums Comedown Machine, The Strokes geltend gemacht. Die Abmahnung wird im Namen der Sony Music Entertainment Germany ausgesprochen.

 

Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie keine vorschnellen und unüberlegten Handlungen treffen. Auch wenn innerhalb der Abmahnung erhebliche Zahlungsansprüche geltend gemacht werden, sollte vorerst eingehend geprüft werden, ob in Ihrem speziellen Einzelfall die Haftung gemindert oder ausgschlossen werden kann.

Wir haben bereits sehr viele Mandanten gegen eine Abmahnugng von Waldorf Frommer vertreten. Gern stehen wir auch Ihnen rechtsberatend zur Seite.

 

Waldorf Frommer - Inhalt der Abmahnung

Innerhalb der Abmahnung werden stets dieselben Ausführungen getroffen und dieselben Ansprüche geltend gemacht. Bei den Abmahnungen handelt es sich um pauschalisierte Standardschreiben. Es wird behauptet, dass Sie eine Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum Comedown Machine, The Strokes durch die Bereitstellung innerhalb einer Tauschbörse begangen haben sollen. Die tatsächlichen Gegebenheiten werden innerhalb der Abmahnung allerdings nicht berücksichtigt, sodass in jedem Fall eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen muss, innerhalb der der Sachverhalt ggf. korrigiert und richtig dargestellt wird.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Ausgleich von Rechtsverfolgungskosten und Schadensersatzansprüchen.

Die Kosten berechnet die Kanzlei Waldorf Frommer dabei regelmäßig auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro anhand einer 1,3-fachen Geschäftgebühr. Für die Erstellung und den Versand der pauschalisierten und mit allgemeinen Ausführungen versehenen Abmahnung werden demnach stolze 506,00 Euro an Rechtsverfolgungskosten verlangt. 

Die weiteren Kosten betreffen die Schadensersatzansprüche für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung, die der Rechteinhaber, in diesem konkreten Fall die Sony Music Entertainment Germany GmbH, beanspruchen kann. Die Schadensersatzansprüche werden, soweit ein Musikalbum Gestand der Abmahnung ist, mit 450,00 Euro beziffert.

Im Ergebnis wird demnach eine Summe von 956,00 Euro gefordert.

 

Verteidigung gegen die Abmahnung

Sofern Sie eine Abmahnung wegen einer vermeinlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, wird natürlich behauptet, Sie hätten das der Abmahnung gegenständliche Werk auch tatsächlich im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern zum Download bereitsgestellt. Es wird dabei aber verkannt, dass in vielen Fällen eine erhebliche Reduzierung der Haftung in Betracht kommen kann. Oftmals können die geltend gemachten Zahlungsansprüche auch vollständig ausgeschlossen werden. Es gilt daher stets, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dadurch können die innerhalb einer Vielzahl von Abmahnungen geltend gemachten Kosten erheblich gesenkt werden. Aber auch ein vollständiger Haftungsausschluss ist nicht selten möglich.

Sofern Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, das Musikalbum Comedown Machine, The Strokes also nicht anderen Tauschbörsennutzern unerlaubt zum Downloadan angbeoten haben und dies auch nicht wollten, kann die Haftung in jedem Fall begrenzt werden. Sofern den Anschlussinhaber kein Verschulden trifft, haftet dieser nach der Vorschrift des § 97 Abs. 2 UrhG auch nicht für ggf. entstandene Schadensersatzansprüche.

 

Weitere Vorgehensweise

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten sehr kurz bemessenen Fristen. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung würden Sie die Schuld anerkennen. 

 

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit.

 

Sofern Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns!

 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer.

 


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